Vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung müsste in der Baupraxis eigentlich mindestens der Standard „Effizienzhaus 55“ oder besser erreicht werden. Da jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart ist, an den aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau festzuhalten, dürfe die Politik aber keinesfalls eine Reduzierung dieses Anforderungsniveaus durch die Hintertür zulassen. Die Energieeffizienz von Gebäuden darf nicht zur Nebenrolle degradiert werden, das im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannte „Efficiency First“-Prinzip darf nicht über so genannte Öffnungsklauseln unterlaufen werden.