Bieten ab das Lehrjahr 2023 ab September einen Ausbildungsplatz zum Schornsteinfegergesellen. Gerne bieten wir auch dazu ein Praktikum an. Bewerbungen auch als Vorgespräch telefonisch möglich.
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Schornsteinfegermeister
Torsten Gensicke

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Energienews


20.09.2017

Gestaffelte KfW-Zuschüsse im Einbruchschutz

Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.

In einem Newsletter informiert die KfW darüber, dass es für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen ab sofort gestaffelte Zuschüsse im Produkt Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss – Einbruchschutz (455-E) gibt: 

  • 20 % Zuschuss für die ersten 1000 Euro Investitionskosten
  • 10 % Zuschuss für jeden weiteren Euro der investiert wird.

„Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz wollen wir die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter steigern“, sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. „Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen.“

Bezuschusst werden Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung. Damit sind Zuschüsse von bis zu 1600 Euro möglich.

Der Antrag ist über das KfW-Zuschussportal zu stellen, bevor die Maßnahmen ausgeführt werden. Details zur Förderung und Antragstellung unter www.kfw.de/455-E




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater






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