Der Energieausweis ist ein Dokument das Gebäude energetisch bewertet.
Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.
Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße nicht nur im Preis sondern auch im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis
Für Wohngebäude kann ich für Sie beide zeitnah ausstellen.
Bei Wohngebäuden die nach 1976 erbaut wurden ist der verbrauchsorientierte Ausweis möglich.
Benötigt werden hierzu Angaben zum Objekt und zum Verbrauch der Engieträger von drei Folgejahren. Hierzu können Sie mir gern das Antragsformular "Erfassungsbogen" ausfüllen, welches ich auf der Startseite interlegt habe.
Beim bedarfsorientierten Ausweis prüfe ich vor Ort am und im Objekt die Außenhülle, hinsichtlich des Wärmedurchgangs und die Heiz- und Kühlaggregate. Rufen Sie mich an für einen Vor Ort Termin.
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